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Allgemein Geschäftsbedingungen AGB

  • Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Elektro WIMAT KG gegenüber Unternehmen nach geltendem italienischem Handelsrecht. Abweichende Bedingungen des Auftragsgebers sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

  • Angebot und Vertragsschluss

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Lieferung zustande. Technische Änderungen, die der Weiterentwicklung oder Optimierung dienen, behalten wir uns vor.

  • Preise und Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise verstehen sich netto in Euro € zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anderes vereinbart, gilt folgende Zahlungsstaffel:

  • 50% bei Auftragsbestätigung (Teilzahlung)

  • 50% nach Fertigstellung des Schaltschrankes und vollständiger Lieferung

Zahlungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen sowie etwaige Mahnspesen.

  • Lieferbedingungen

 

Die Lieferung erfolgt ab Werk Klausen (EXW gemäß Incoterms 2020), sofern nicht anderes vereinbart.
Transport und Verladung erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftragsgebers.
Teillieferungen sind zulässig. Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Materialengpässe, Ausfälle bei Zulieferern) verlängern die Lieferfrist dementsprechend.

  • Zusatzleistungen und Regiearbeiten

 

Nicht im Angebot enthaltene Leistungen – z.B. aufgrund von nachträglichen Änderungswünschen, Zusatzaufgaben, technische Anforderungen oder Folgearbeiten – werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Regiekonditionen:

  • Verkabelung vor Ort (Südtirol): 45€/Stunde

  • Verkabelung außerhalb Südtirols: 80€/Stunde

  • Konstruktion und Planung (EPLAN): 60€/Stunde

  • Fahrtspesen: 0,65€/km zzgl. Stundenpauschale

Diese Konditionen können bei gestiegenen Lohn-, Energie-, oder Transportkosten angepasst werden.

  • Materialpreisänderung

 

Angebotene Preise basieren auf den zum Angebotszeitpunkt gültigen Materialkosten. Bei

erheblichen Preisänderungen (z.B. Rohstoffe, Kabel, Bauteile usw.) behalten wir uns eine

entsprechende Preisanpassung vor.

 

  • Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
Bei Weiterveräußerungen der noch nicht bezahlten Ware tritt der Auftragsgeber seine Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits jetzt an uns ab.

  • Gewährleistung

 

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Der Auftragsgeber hat erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich zu melden.
Nachbesserungen erfolgen innerhalb angemessener Frist. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

  • Haftung

 

Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  • Gerichtsstand und Rechtswahl

 

Gerichtsstand ist Bozen (BZ) Italien.
Es gilt ausschließlich italienische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  • Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regel zu ersetzen.

  • Auslandeinsätze – Unterkunft und Verpflegung

 

Bei Einsätzen außerhalb Südtirols (insbesondere bei Montage, Inbetriebnahme oder Servicearbeiten) ist der Auftragsgeber verpflichtet, eine geeignete Unterkunft mit mindestens europäischen 3 – Sternen Standard in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort bereitzustellen sowie die Verpflegungskosten zu übernehmen.
Falls dies nicht erfolgt, behalten wir uns vor, entsprechende Unterkunft und Verpflegung selbst zu organisieren und dem Auftraggeber zu marktüblichen Konditionen in Rechnung zu stellen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Pauschalen:

  • Unterkunft: 120€/Person/Nacht

  • Verpflegung: 45€/Person/Tag

An- und Abreisetage bei längerer Entfernung (>150km) gelten als voll abrechenbare Arbeitstage, sofern nicht anders vereinbart.

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